Heute hat die Schweiz jedoch einen Schritt hin zur Wahrung der bäuerlichen Saatgutrechte gemacht. «Durch diese Saatgutrechte können die Kleinbäuer*innen ihre Ernährungssicherheit verbessern, und die Biodiversität schützen», erklärt Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID.
Recht auf freie Verwendung
Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Diese garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb wurde das bäuerliche Recht, Saatgut zu vermehren, nutzen, tauschen und verkaufen in der UNO-Deklaration über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert. Die UPOV-Klausel beschneidet diese Rechte weltweit: «Die Schweiz muss das Recht auf Saatgut und somit das Recht auf Nahrung verteidigen», fügt Tina Goethe von HEKS hinzu. Die Koalition «Recht auf Saatgut» fordert die Aussenpolitische Kommission des Ständerats auf, der parlamentarischen Initiative auch zuzustimmen.
Mehr Informationen:
Parlamentarische Initiative «In Verhandlungsmandaten zu Handelsabkommen keine Klauseln mehr zum Schutz von Pflanzenzüchtungen» – 22.492
Kontaktpersonen:
Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID,
Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch;
Tina Goethe, Co-Abteilungsleitung Entwicklungspolitik & Themen HEKS
Tel: 076 516 59 57, tina.goethe@heks.ch
Nicolas Walder, Nationalrat Grüne,
Tel: 079 550 05 13, nicolas.walder@parl.ch