Im März 2022 hat der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, seinen Bericht «Saatgut, Recht auf Leben und bäuerliche Rechte» am Menschenrechtsrat vorgestellt. Darin fordert er, dass kein Land durch Handelsabkommen oder auf andere Weise dazu gedrängt werden soll, der UPOV Konvention beizutreten. Zudem fordert er die Staaten nachdrücklich auf, UPOV auch aus den bereits bestehenden Abkommen zu streichen. Das Recht der Bauern und Bäuerinnen, Saatgut für die nächste Aussaat zurückzubehalten, zu tauschen und zu verkaufen, müsse als unteilbares Grundrecht gewährleistet werden und habe Vorrang vor geistigen Eigentumsrechten.
Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung ist auf Englisch und Französisch verfügbar. Hier ein Kommentar (Englisch) zu den wichtigsten Empfehlungen aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Süden und Norden.