Hintergrund

Bauer mit Mais

Weltweit produzieren Kleinbäuerinnen und -bauern rund 70 Prozent der Lebensmittel. In vielen Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas nutzen sie dafür eigenes Saatgut, das sie aus ihrer Ernte gewonnen, mit den Nachbarn getauscht oder auf dem lokalen Markt erworben haben.

Diese bäuerlichen Saatgutsysteme sind Garant für den Zugang zu Saatgut und Ernährungssicherheit. Über Jahrtausende haben Bäuerinnen und Bauern so eine grosse Vielfalt an Kulturpflanzen und Sorten entwickelt, Grundlage für die Züchtung neuer Sorten, die aktuellen Herausforderungen genügen. Gerade angesichts des Klimawandels ist das von grosser Bedeutung.

Unter dem Vorwand, den Saatgutsektor zu modernisieren und das geistige Eigentum von Züchter*innen zu schützen, erlassen immer mehr Staaten Sortenschutzgesetze. Ein strenger Sortenschutz garantiert den Saatgutzüchtern – und das sind oft internationale Agrarkonzerne – Monopolrechte über ihr Saatgut. Ein solches Gesetz verbietet es Bäuerinnen und Bauern, Saatgut, das sie aus solcherart geschützten Sorten gewonnenen haben, zu tauschen oder zu verkaufen. Sogar die Selbstverständlichkeit, Saatgut aus der eigenen Ernte für die nächste Aussaat wieder zu verwenden, wird stark eingeschränkt. Damit werden Bauern und Bäuerinnen in Zukunft jedes Jahr Saatgut teuer von Saatgutfirmen kaufen müssen. Sie können nicht mehr wie gewohnt über ihr Saatgut verfügen und verlieren den freien Zugang zu Saatgut.

Biodiversität

Die Schweiz verlangt in ihren Freihandelsabkommen mit Ländern des globalen Südens – aktuell in den Abkommen mit Indonesien und Malaysia – die Einführung von strengen Sortenschutzgesetzen. Diese sollen den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entsprechen. Ein Abkommen, das von wenigen Länder Europas und Amerikas für eine industrialisierte Landwirtschaft entwickelt wurde.

Die Schweiz drängt somit Länder wie Indonesien und Malaysia dazu, ihre lokalen Saatgutsysteme zu zerstören. Marktzugang in die Schweiz wird nur den Ländern gewährt, die ihren Landwirten zuhause den traditionellen Umgang mit Saatgut verbieten. Damit setzt sich die Schweiz für die Interessen der grossen Saatgutfirmen wie Syngenta und Bayer-Monsanto ein. Auf der Strecke bleiben dabei die Rechte von Bäuerinnen und Bauern am Saatgut, wie sie erst kürzlich in der UN-Deklaration für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten verankert worden sind, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurde. Auch im Internationalen Saatgutvertrag der Welternährungsorganisation FAO sind diese Bauernrechte festgehalten. Ihre Ausübung ist für die Ernährungssicherheit und die Bewahrung der Biodiversität in der Landwirtschaft zentral.

Weiterlesen: Was ist das Problem mit UPOV? 10 Antworten auf 10 zentrale Fragen