UNO rügt die Schweiz, weil sie Recht auf Nahrung gefährdet

Bern, 7. Juni 2024 – Die Schweiz und die anderen drei Staaten der Europäischen Freihandelszone EFTA gefährden das Recht auf Nahrung. Dies schreibt der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, in einem Brief an die vier Länder. Fakhri bezieht sich auf eine Klausel in EFTA-Freihandelsverträgen mit Ländern des globalen Südens. Diese verpflichtet die Partnerländer, strenge intellektuelle Eigentumsrechte auf Saatgut einzuführen, vergleichbar mit Patenten. Die Schweizer Koalition Recht auf Saatgut fordert die EFTA-Länder auf, diese Klausel zu streichen. Sie bedroht bäuerliche Saatgut-Systeme, in vielen Ländern des globalen Südens das Rückgrat der Ernährungssicherheit.

Aktuell verhandeln die EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) über Freihandelsabkommen mit Malaysia und Thailand. In beiden Ländern hängt die Wirtschaft stark von der kleinbäuerlichen Landwirtschaft ab. In den Verhandlungen verlangt die EFTA die Einhaltung der 1991 aktualisierten Akte des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV 91), die starre Vorgaben für den Sortenschutz enthält. Diese machen es für Länder wie Malaysia und Thailand unmöglich, eigene Regelungen zu erlassen, welche den landwirtschaftlichen Realitäten in diesen Ländern angepasst sind. Damit gefährde die Praxis der EFTA in Bezug auf UPOV 91 die Umsetzung des Rechts auf Nahrung, schreibt Sonderberichterstatter Fakhri in seinem Brief an die EFTA-Staaten.

Seit Jahren fordern Bauernorganisationen und NGO, darunter auch die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut, die EFTA-Staaten auf, auf die UPOV-Klausel zu verzichten. Denn sie widerspricht dem Recht auf Saatgut, das in der UNO-Deklaration für die Rechte der Kleinbauern und -bäuerinnen verankert ist, aber auch dem Saatgutvertrag der UNO-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO). Dem Antwortschreiben der EFTA auf den Brief des Sonderberichterstatters ist jedoch zu entnehmen, dass die EFTA nicht beabsichtigt, die gegenwärtige Praxis zu überdenken, und wohl auch in künftigen Verhandlungen eine UPOV-Klausel fordern wird.

Schweiz fordert, was sie selbst nicht umsetzt

«Besonders störend ist, dass die EFTA mit der Forderung nach der UPOV-Klausel von den Partnerländern etwas verlangt, das sie selbst nicht erfüllt», sagt Simon Degelo von SWISSAID. Denn Liechtenstein kennt gar keinen Sortenschutz, Norwegen hat sich entschieden, bei der älteren UPOV 78-Akte zu bleiben, welche die bäuerlichen Rechte weniger beschneidet. Die Schweiz hat UPOV 91 zwar ratifiziert, setzt sie aber nur teilweise um. Dass die Schweiz und mit ihr die EFTA dennoch auf der umstrittenen Klausel beharrt, ist unverständlich. Mit Syngenta gibt es nur ein einziges in der Schweiz ansässiges Unternehmen, das theoretisch von einer solchen Bestimmung profitieren könnte. «Es ist allerdings höchst fragwürdig, weshalb sich das für das Dossier zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für die Interessen einer Firma in chinesischem Besitz einsetzen sollte, deren Saatgutgeschäft aus Chicago gesteuert wird», sagt Tina Goethe von HEKS.

Während die Regierung von Malaysia Bereitschaft signalisiert, UPOV 91 umzusetzen, kommt auch von der malaysischen Zivilgesellschaft Widerstand. Gemäss einer Stellungnahme, die von zahlreichen bäuerlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichnet ist, müsste Malaysia seinen Sortenschutz in zahlreichen Punkten anpassen, was Schlupflöcher für Biopiraterie öffnen, den Bäuerinnen und Bauern den Tausch von Saatgut verbieten und die Vielfalt und Sicherheit der inländischen Nahrungsmittelproduktion gefährden würde.

Die Schweizer Koalition Recht auf Saatgut fordert die Schweiz und die weiteren EFTA-Länder deshalb auf, die Rüge des obersten Hüters des Rechts auf Nahrung ernst zu nehmen und auf die menschenrechtlich problematische UPOV-Klausel endgültig zu verzichten.

Mehr Informationen:

Kontakte:

  • Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID; 076 824 00 46; s.degelo@swissaid.ch
  • Tina Goethe, Co-Leiterin Entwicklungspolitik und Themenberatung HEKS;
    076 516 5957; tina.goethe@heks.ch

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Press Release in English

Ausstellung «Saatgut – eine unterschätzte Macht» in Bern

Unser Saatgut – Grundlage unserer Ernährung und somit die Basis unserer Zivilisation – ist heute stark in seiner Vielfalt und Zugänglichkeit bedroht.

Die Ausstellung «Saatgut» bietet einen umfassenden Einblick in die Geschichte des Saatguts, die Probleme der heutigen Saatgutindustrie und die Bedeutung der lokalen Saatgutzucht gerade auch in Zeiten des Klimawandels.

Die Wanderausstellung der Public Eye Regionalgruppen wurde bereits viermal gezeigt (2017 in St.Gallen, 2019 in Winterthur, 2021 in Basel und 2022 in Luzern) und wird in einer aktualisierten Version vom 3. bis 30. September 2023 in der offenen kirche bern (Heiliggeistkirche) zu Gast sein. Begleitet wird sie von einem vielfältigen Rahmenprogramm.

Die Ausstellung kann zu den regulären Öffnungszeiten der Heiliggeistkirche selbstständig und eintrittsfrei besucht werden. Zusätzlich ist die Ausstellung auch vor bzw. nach den Veranstaltungen des Rahmenprogramms offen. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit sich an einem Saatgut-Tausch zu beteiligen.

Öffnungszeiten: Di-Fr 11-18.30 Uhr / So 13 – 17 Uhr

Ort: Heiliggeistkirche, Bern

Alle Informationen: Webseite zur Ausstellung

Wichtiger Schritt für die Rechte der Bäuer*innen im Süden

Medienmitteilung der Recht auf Saatgut-Koalition
Bern, 21. März 2023- Die Klausel zum Sortenschutz soll künftig aus von der Schweiz ausgehandelten Handelsabkommen gestrichen werden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die Koalition «Recht auf Saatgut» begrüsst diesen Schritt zu mehr Ernährungssouveränität für Kleinbäuer*innen im Süden und zum Schutz der Biodiversität.
Mit 13 Stimmen gegen 7 Stimmen und 4 Enthaltungen hat die Kommission die parlamentarische Initiative (22.492) von Nationalrat Nicolas Walder (Grün/GE) angenommen und ein klares Zeichen gesetzt: Sie will, dass die Schweiz ihre Handelspartner nicht mehr durch eine Klausel verpflichtet, die Richtlinien des internationalen Sortenschutzabkommens UPOV91 einzuhalten. Diese Klausel ist jeweils in den Verhandlungsmandaten für Handelsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern enthalten und verpflichtet diese, Sortenschutzgesetze gemäss UPOV 91 zu erlassen. Diese Bestimmung verbietet Bäuer*innen, Saatgut welches sie selbst produzieren, zu tauschen oder zu verkaufen, sofern es sich um geschützte Sorten handelt. Selbst die Vermehrung zum Eigenverbrauch ist nur noch eingeschränkt erlaubt und mit Zahlungen verbunden.

Heute hat die Schweiz jedoch einen Schritt hin zur Wahrung der bäuerlichen Saatgutrechte gemacht. «Durch diese Saatgutrechte können die Kleinbäuer*innen ihre Ernährungssicherheit verbessern, und die Biodiversität schützen», erklärt Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID.

Recht auf freie Verwendung

Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Diese garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb wurde das bäuerliche Recht, Saatgut zu vermehren, nutzen, tauschen und verkaufen in der UNO-Deklaration über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert. Die UPOV-Klausel beschneidet diese Rechte weltweit: «Die Schweiz muss das Recht auf Saatgut und somit das Recht auf Nahrung verteidigen», fügt Tina Goethe von HEKS hinzu. Die Koalition «Recht auf Saatgut» fordert die Aussenpolitische Kommission des Ständerats auf, der parlamentarischen Initiative auch zuzustimmen.

Mehr Informationen:

Parlamentarische Initiative «In Verhandlungsmandaten zu Handelsabkommen keine Klauseln mehr zum Schutz von Pflanzenzüchtungen» – 22.492

Kontaktpersonen:

Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID,
Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch;

Tina Goethe, Co-Abteilungsleitung Entwicklungspolitik & Themen HEKS
Tel: 076 516 59 57, tina.goethe@heks.ch

Nicolas Walder, Nationalrat Grüne,
Tel: 079 550 05 13, nicolas.walder@parl.ch

UPOV: Wenn für den Tausch von Saatgut Gefängnis droht

Medienmitteilung der Schweizer Koalition Recht auf Saatgut

Bern, 2. Dezember 2022 – Vertretende von sieben* Schweizer Organisationen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) protestiert. Das UPOV-System kriminalisiert Bäuerinnen und Bauern auf der ganzen Welt, wenn sie ihr Saatgut wiederverwenden. Die Schweiz verlangt von den Handelspartnern die Umsetzung der UPOV-Regeln im Rahmen ihrer Handelsabkommen. Ein parlamentarischer Vorstoss soll dieser unhaltbaren Praxis ein Ende bereiten.

Als Häftlinge verkleidet, haben heute Aktivist:innen diverser Schweizer Organisationen auf dem Bundesplatz protestiert. Sie stehen sinnbildlich für alle Bäuerinnen und Bauern, welche durch die UPOV-Regeln und das patentähnliche geistige Eigentumsrecht auf Saatgut kriminalisiert werden. Die Aktion ist Teil eines weltweiten Protestes gegen UPOV und die Monopolisierung von Saatgut.

Die Aktivist:innen haben dem Parlament die Forderung übergeben, dass die Schweiz in ihren Handelsabkommen künftig auf eine UPOV-Klausel verzichtet. Nationalrat Nicolas Walder hat die Forderung entgegengenommen und wird mit Nationalrätin Christine Badertscher nächste Woche eine parlamentarische Initiative einreichen: Die inakzeptable Forderung nach UPOV soll aus Freihandelsverträgen gestrichen werden. Die Handelspartner sollen die Freiheit behalten, Saatgutgesetze einzuführen, welche ihren nationalen Verhältnissen und Anforderungen entsprechen, die bäuerlichen Rechte achten und die Ernährungssouveränität unterstützen.

Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut aufzubewahren, zu vermehren, wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist ein Grundpfeiler der Ernährungssouveränität. Sie ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Das bäuerliche Saatgutsystem garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb ist das Recht auf dessen freie Verwendung auch in der UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert worden.

Genau dieses Recht wird durch die UPOV-Regeln zu einer kriminellen Handlung: Sie verbietet den Tausch und das Weiterverkaufen von geschütztem Saatgut, welches man auf dem eigenen Feld erzeugt hat. Auch die Wiederverwendung ist oft untersagt oder mit Zahlungen verbunden. Ghana, das neueste UPOV-Mitglied, sieht sogar eine Gefängnisstrafe von mindestens 10 Jahren vor. Ein elementares Recht wird zur kriminellen Handlung.

Die Schweiz gemeinsam mit der EFTA** verpflichten in den Handelsabkommen die Partnerländer dazu, die UPOV-Regeln umzusetzen. Dies ist im Falle der EFTA-Staaten geradezu zynisch, da Liechtenstein die UPOV-Regeln gar nicht umsetzt. Norwegen setzt sie in einer abgeschwächten Form um, so dass ihre Bäuerinnen und Bauern mehr Freiheiten haben. Selbst die Schweiz hat die Regeln so interpretiert, dass sie dem UPOV-Standard nicht genügen. Die EFTA verlangt von ihren Handelspartnern somit strengere Gesetze, als sie selbst bereit sind umzusetzen. Das nächste Abkommen bei welchem UPOV wieder auf der Liste steht, ist das geplante Freihandelsabkommen mit Thailand, wo sich Zivilgesellschaft und bäuerliche Organisationen vehement gegen die UPOV-Regeln wehren. Es geht darum, ihr Recht auf Saatgut und somit ihr Recht auf Nahrung zu verteidigen.

*Die Aktion wurde von Alliance Sud, Fastenaktion, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid und Uniterre unterstützt.

** Die European Free Trade Association (EFTA) hat vier Mitglieder: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

 Mehr Informationen:

Kontaktpersonen:

Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID, Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch

Nicolas Walder, Nationalrat Grüne, Tel: 079 550 05 13, nicolas.walder@parl.ch

Die Schweiz gefährdet die Saatgutvielfalt in Thailand

Die Schweiz beabsichtigt weiterhin, Entwicklungsländer zu einem restriktiven Sortenschutz zu verpflichten, so wie es zuletzt im Freihandelsabkommen mit Indonesien geschehen ist. Als nächstes könnte es Thailand treffen; mit verheerenden Auswirkungen für die Menschen im Land.  

Nach mehreren Jahren Stillstand, hat die Schweiz gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten die Verhandlungen für ein Handelsabkommen mit Thailand wieder aufgenommen. Das sind schlechte Neuigkeiten für die Bäuerinnen und Bauern in Thailand, denn offenbar drängt die Schweiz auf eine Klausel, die das Land zu einem strengen Sortenschutz gemäss UPOV 91 verpflichtet. Dies würde dazu führen, dass Thailand seinen bestehenden Sortenschutz anpassen müsste. Dadurch würden die Rechte der Bauern und Bäuerinnen eingeschränkt und die Ernährungssicherheit und die reiche Biodiversität des Landes gefährdet.

Um sich über die Verhandlungen und die Realität im Land zu Informieren haben ParlamentarierInnen aus allen EFTA-Ländern vom 5.-9. September Thailand besucht. Dort trafen sie auch Vertreter der Zivilgesellschaft, unter anderem von der Organisation BioThai, welche sie über die Problematik einer Möglichen UPOV-Klausel und der Auswirkungen auf die BäuerInnen im Land informierten.

 

UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung fordert den Verzicht auf UPOV in Handelsabkommen

Im März 2022 hat der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, seinen Bericht «Saatgut, Recht auf Leben und bäuerliche Rechte» am Menschenrechtsrat vorgestellt. Darin fordert er, dass kein Land durch Handelsabkommen oder auf andere Weise dazu gedrängt werden soll, der UPOV Konvention beizutreten. Zudem fordert er die Staaten nachdrücklich auf, UPOV auch aus den bereits bestehenden Abkommen zu streichen. Das Recht der Bauern und Bäuerinnen, Saatgut für die nächste Aussaat zurückzubehalten, zu tauschen und zu verkaufen, müsse als unteilbares Grundrecht gewährleistet werden und habe Vorrang vor geistigen Eigentumsrechten.

Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung ist auf Englisch und Französisch verfügbar. Hier ein Kommentar (Englisch) zu den wichtigsten Empfehlungen aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Süden und Norden.

Saatgut-Ausstellung in Luzern

Unser Saatgut – die Basis unserer Zivilisation – ist heute stark bedroht. Die Public Eye Regionalgruppe Zentralschweiz zeigt die Ausstellung «Saatgut» in der Luzerner Innenstadt.

Die Ausstellung kann auf einem knapp anderthalbstündigen Rundgang durch Luzern erlebt werden. Auf sechs Plakaten können Sie sich informieren über die Geschichte des Saatguts, die Probleme der heutigen Saatgutindustrie und die Bedeutung der lokalen Saatgutzucht.

Die Vernissage findet am 30. April 2022 statt. Während der gesamten Ausstellungsdauer gibt es ein attraktives Rahmenprogramm mit Veranstaltungen rund um das Thema Saatgut.

Dauer der Ausstellung: Samstag, 30. April 2022 bis Samstag, 14. Mai 2022, an sechs Orten in der Luzerner Innenstadt verteilt.

Mehr Informationen: Webseite Saatgut-Ausstellung

Protestaktion in Genf: Nein zu UPOV und zur Privatisierung von Saatgut

Medienmitteilung der Schweizer Koalition Recht auf Saatgut

Genf, 8. Dezember 2021 – 60 Jahre sind genug: Mit einer Protestaktion haben neun Schweizer Organisationen am Mittwoch in Genf die Abschaffung des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) gefordert. Sie wehren sich damit gegen die Monopolisierung von Saatgut und die Bedrohung der Ernährungssouveränität, welche durch UPOV vorangetrieben wird. Weltweit unterstützen fast 300 Organisationen und Netzwerke den Aufruf.

Aus Anlass des 60. Geburtstags des Verbandes haben sich Aktivist*innen der neun Entwicklungs-, Bauern- und Menschenrechtsorganisationen* am Mittwoch vor dem UPOV-Gebäude in Genf als Nahrungspflanzen verkleidet und sich selbst in Ketten gelegt.  Die Aktion war ein Symbol für die Situation der Bäuerinnen und Bauern, die aufgrund der Sortenschutzgesetze nach UPOV das Saatgut nicht mehr frei verwenden können. Doch genau diese freie Verwendung ist ein zentraler Pfeiler der Ernährungssouveränität und für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung sowie ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Agrobiodiversität.

UPOV wurde 1961 von wenigen europäischen Ländern ins Leben gerufen, um den Pflanzenzüchter*innen die Möglichkeit zu geben, ein patentähnliches geistiges Eigentumsrecht für Saatgut durchzusetzen. Seither wurden die Bestimmungen mehrmals verschärft. Die gegenwärtig gültige Akte von 1991 (UPOV 91) verbietet es Bäuerinnen und Bauern, das mit Sortenschutzrechten versehene Saatgut frei aufzubewahren, zu vermehren, wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen.

Diese Einschränkung steht im Widerspruch zur UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen (UNDROP) und des Internationalen Saatgutvertrages der FAO, in welchen genau diese Aktivitäten als Rechte der Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Denn nur wenn sie frei über das Saatgut verfügen können, werden sie ihre Aufgaben für die Nahrungsversorgung eines grossen Teils der Weltbevölkerung sowie für die Erhaltung und Weiterentwicklung von Saatgut auch in Zukunft ausüben können.

Druck auf den Süden

Der zunehmende Druck von Industriestaaten hat in den letzten Jahrzenten dazu geführt, dass vermehrt auch Entwicklungsländer die UPOV-Standards übernehmen mussten. Damit sich noch mehr Länder den Regeln von UPOV 91 unterstellen, üben die Saatgutindustrie, das UPOV-Sekretariat und insbesondere diverse Industriestaaten weiterhin Druck auf die Länder des Südens aus, ihre Gesetzgebung anzupassen und Bauernrechte einzuschränken.

Auch die Schweiz spielt dabei eine unrühmliche Rolle, indem sie in den Freihandelsabkommen der European Free Trade Association (EFTA) die Partnerländer dazu verpflichten will, UPOV beizutreten oder ihre Vorgaben zu übernehmen. Paradoxerweise haben sich die EFTA-Mitglieder Schweiz, Norwegen und Liechtenstein dafür entschieden, die Anforderungen von UPOV 91 in ihren eigenen nationalen Gesetzen nicht zu erfüllen. Von Entwicklungsländern Gesetze zu verlangen, die von ihnen selbst als unangemessen angesehen werden, ist heuchlerisch und ungerecht.

Anstelle von Sortenschutzrechten nach UPOV fordern die NGOs Gesetze, welche den freien Tausch und die Wiederverwendung von Saatgut fördern statt einschränken. Nur auf diese Weise kann die Vielfalt des Saatgutes erhalten und nachhaltig genutzt werden. Und nur mit einer vielfältigen Landwirtschaft können Herausforderungen wie Klimawandel und Ernährungssicherheit gemeistert werden.

*Die Aktion wurde von Alliance Sud, Brot für alle, Fastenopfer, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid, Uniterre und APBREBES unterstützt.

Mehr Informationen:

Kontaktpersonen:

  • Rudi Berli, président d’Uniterre Genève, berli@uniterre.ch, 078 707 78 83
  • Tina Goethe, Droit à l’alimentation et climat, Pain pour le prochain, goethe@bfa-ppp.ch, 076 516 59 57
  • Delphine Neyaga, Médias et campagnes, Swissaid, neyaga@swissaid.ch, 076 582 76 66

Saatgut-Ausstellung

Unser Saatgut – die Basis unserer Zivilisation – ist heute stark bedroht. Die Public Eye Regionalgruppe Basel und biorespect lancieren deshalb die Ausstellung «Saatgut», die umfassend über die Geschichte des Saatguts, die Probleme der heutigen Saatgutindustrie und die Bedeutung der lokalen Saatgutzucht informiert.

Der öffentliche Raum wird zum Ausstellungs-Raum: Als Informationsträger dienen Kultursäulen, die sich in Gehdistanz zueinander befinden. Die Saatgutausstellung kann auf einem knapp einstündigen Rundgang durch Basel erlebt werden.

Ein Besuch vor Ort lohnt sich: Bei ein paar Stationen werden interessierte BesucherInnen mit Kleinigkeiten zum Mitnehmen belohnt, Informationen dazu befinden sich auf den Themenplakaten. Das Rahmenprogramm mit Veranstaltungen rund um das Thema Saatgut wird im Vorfeld der Ausstellungseröffnung bekannt gegeben und wird natürlich der aktuellen Corona Situation angepasst.

Die Ausstellung ist auch online verfügbar.

Dauer der Ausstellung: Samstag, 17. April 2021 bis Donnerstag, 13. Mai 2021, in ganz Basel verteilt und online.

Mehr Informationen & Online-Ausstellung: Webseite Saatgut-Ausstellung